Bei raumbedeutsamen Planungen, d.h. insbesondere bei Neu- und Ausbaumaßnahmen, sind dem Gesetz nach schädliche Umwelteinwirkungen auf zum Wohnen dienende und sonstige schutzbedürftige Gebiete zu vermeiden.

Die rechtliche Festlegung, wann eine schädliche Umwelteinwirkung vorliegt, ist in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) enthalten, die auf europäischen Richtlinien beruht.

Luftreinhaltepläne beinhalten Maßnahmen, die zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte führen sollen. Bei raumbedeutsamen Planungen (Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren und Machbarkeitsstudien) sind jedoch auch die Belange der Luftschadstoffbelastungen zu ermitteln und Maßnahmen vorzuschlagen, die zur Einhaltung der Grenzwerte führen.

Luftschadstoffe aus Verkehr und Landwirtschaft führen auch zu Stickstoffdepositionen (Ammoniak, Stickoxide, etc.), die für Naturschutzgebiete zur Reduzierung der Arten- /Pflanzenvielfalt führen können. Hier gilt es, bei Straßenneu- bzw. Ausbauplanungen die Auswirkungen auf Schutzgebiete (v.a. FFH-Gebiete) darzustellen und zu bewerten.

Unser Leistungsumfang

  • Die Auswirkungen der Luftschadstoffe auf die im näheren Umfeld gelegenen schutzbedürftigen Gebiete rechnerisch ermitteln und beurteilen (39. BImSchV, TA Luft)
  • Mikroskalige-Ausbreitungsberechnungen für kleinräumige städtisch geprägte verkehrsnahe Planbebauungen
  • Screening-Berechnungen für großräumige städtische Bereiche
  • Durchführung von Luftimmissionsmessungen, insbesondere Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickoxide
  • Stickstoffdepositionsberechnungen verkehrsbedingter Luftschadstoffe
  • Maßnahmen zum Schutz vor Luftschadstoffen vorschlagen und deren Wirksamkeit rechnerisch nachweisen

Referenzen

Landeshauptstadt München

  • Integriertes Strukturkonzept für den Münchner Nordosten
  • Bebauungsplan Nr. 2088, ehemaliges Osram-Gelände
  • Bebauungsplan Nr. 2087, Busbetriebshof Georg-Brauchle-Ring
  • Bebauungsplan Nr. 2108, Ratoldstraße
  • Bauvorhaben Josef-Felder-Straße, Pasing
  • Verkehrsplanung im Münchner Norden, Zusätzliche Anbindung an die A99/A92
  • Bebauungsplan Nr. 2113 an der Freisinger Landstraße

Stadt Landshut

  • Bebauungsplan Nr. 09-49-2 „Zwischen Innerer Münchner Straße und Wittstraße“
  • Bebauungsplan Nr. 02-11-4 „Rennweg, Luitpoldstraße“

Stadt Dachau

  • Bebauungsplan Nr. 139/06, Gewerbegebiet Schleißheimer Kanal

Stadt Rüsselsheim

  • Bebauungsplan Nr. 144 „Motorworld Manufaktur Rüsselsheim“

Stadt Freiburg

  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan „3. Änderung des 2. Teilbebauungsplans Flugplatz für die Neue Messe und die Grüne Mitte“

Stadt Neuburg a.d.Donau

  • Bauvorhaben St2035 – Ortsumfahrung Neuburg mit 2. Donaubrücke

Stadt Augsburg

  • Westtangente Augsburg – OD Stadtbergen, ergänzender Lärmschutz Stadtbergen Bereich Bismarckstraße

 

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