Künstliches Licht
Grundvoraussetzung für gutes Sehen ist ein an den Sehfunktionen orientiertes ausreichendes Helligkeitsniveau, sog. Beleuchtungsniveau. Ein gleichmäßig hohes Beleuchtungsniveau führt zu weniger Unfällen, steigert das subjektive Sicherheitsgefühl und schützt vor Kriminalität in den Dunkelstunden. Darüber hinaus ist die Straßenbeleuchtung auch ein wesentliches Element zur Stadtgestaltung, akzentuiert Räume und Plätze und trägt damit zur Aufenthaltsqualität bei.
Licht zählt allerdings auch zu den Emissionen und Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Lichtimmissionen durch künstliche Lichtquellen können zu erheblichen Belästigungen von Wohngebäuden in der Nachbarschaft führen. Häufige Quellen dafür sind Lichtwerbeanlagen, Objektbeleuchtungsanlagen oder Flutlichtanlagen von Sportplätzen. Diese können zu störenden Raumaufhellungen oder sogar zur Blendwirkungen führen.
Besonders belästigend sind Quellen mit wechselnder oder blinkender Leuchtstärke.
Verschattung und Tageslicht
Neben der Beurteilung von störenden Wirkungen durch künstliches Licht wird der Beurteilung einer ausreichenden Versorgung mit natürlichen Sonnenlicht eine immer größere Bedeutung zugesprochen.
Der städtische Raum ist durch eine sehr dichte, oft hoch aufragende Bebauung geprägt. Dadurch können Wohnungen und Büros von einer mangelnden Versorgung mit natürlichem Sonnenlicht betroffen sein. Eine Neuplanung kann in diesem verdichtetem Raum somit zu einer zusätzlichen Verschattung für die umliegende Nachbarschaft führen, sodass zukünftig keine ausreichende natürliche Belichtung an Bestandsgebäuden nach den Kriterien der DIN 5034 vorliegt. Aber auch für die eigene Planung ist eine ausreichende, für gesunde Aufenthaltsverhältnisse notwendige, Versorgung mit Tageslicht zu garantieren. In enger Zusammenarbeit mit der Planungs- und Auftraggeberseite werden Konfliktbereiche identifiziert, Lösungen erarbeitet, um an der Planung gute Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne einer natürlichen Lichtversorgung zu erzielen und eine Harmonisierung der Planung in der Nachbarschaft zu ermöglichen.
Blendung
Neben der ausreichenden Versorgung mit Tageslicht stellt die Blendung entstehend durch Sonnenlicht einen zunehmenden Konfliktbereich dar. So können im städtischen Bereich störende Blendungen durch Sonnenreflexionen auf Glasfassaden, Glaskuppeln, Schornsteinen aus glänzenden Metallen, etc. entstehen, die die Wohn- und Arbeitsqualität einschränken. Bei der Planung neuer Gebäude mit spiegelnden Fassaden und Oberflächen bieten wir Ihnen im Zuge von Blendungsuntersuchungen die Prüfung der Vereinbarkeit Ihrer Planung mit dem Schutzanspruch der Nachbarschaft an.
Wenn Blendungen in Aufenthaltsräumen störenden Charakter haben können, so stellen Blendungen im Straßenverkehr ein Gefahrenpotential für die Verkehrsteilnehmer dar. Besonders kritisch können sich Solarparks mit deren reflektierenden Paneelen und deren großen Abmessungen auf Straßen auswirken. Wir unterstützen Sie bei der Planung von Solarparks, sodass an nahegelegenen Verkehrswegen keine Blendungen entstehen.
Aufgrund unserer Erfahrung mit Solarparks, blendenden Fassaden/Oberflächen und einer hauseigenen Berechnungssoftware können durch zahlreiche Maßnahmen eine Entschärfung der Konflikte erzielt werden.
Im Rahmen von Planungen (Machbarkeitsstudien, Konfliktanalysen), Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren von Anlagen (Gewerbe-, Freizeit- und Sportanlagen, Infrastrukturanlagen) bieten wir Ihnen unsere Beratungsleistung zur Prognose, Dimensionierung, Begutachtung und Optimierung von künstlichen/natürlichen Lichtquellen und deren Auswirkungen (Verschattung/Blendung) an.
Unser Leistungsumfang
- Messung von Immissionen künstlicher Lichtquellen, der Raumaufhellung und der Blendwirkung nach den Hinweisen zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen des LAI sowie der DIN 5032, Teil 7
- Beurteilung der IST-Situation bzw. der Lichtvorbelastung als Tatsachenfeststellung
- Simulation von Außenraumbeleuchtungssituationen mit 3-dimensionalen Ausbreitungsmodellen
- Dimensionierung und Optimierung von Lichtquellen
- Verschattungsuntersuchung einschließlich der Simulation des Schlagschattens von Windenergieanlagen und Tageslichtsimulationen, Beurteilung nach den Kriterien der DIN 5034/ DIN EN 17037
- Reflexionsgradmessungen von Außenfassaden anhand der Leuchtdichte und Beleuchtungsstärke
- Blendgutachten für spiegelnde Oberflächen (Solarparks, Photovoltaikanlagen auf Dächern, Glasfassaden) und Beurteilung nach den LAI-Hinweisen
- Erstellung von Gutachten im Rahmen von Genehmigungsverfahren, Umweltprüfungen, Bebauungsplänen oder im Konfliktfall
Referenzen
Künstliches Licht
- Lichttechnische Untersuchung der Beleuchtungssituation am Viktualienmarkt in München, Kommunalreferat der Landeshauptstadt München
- Flutlichtanlage eines Allwetterplatzes, Grund- und Mittelschule in der Torquato-Tasso-Straße, Baureferat der Landeshauptstadt München
- Lichttechnische Simulation, Schulcampus Riem, München
- Lichttechnische Simulation, Intel, Feldkirchen, Landkreis München
- Erstellung der Lichtplanung und lichttechnische Untersuchung der künstlichen Beleuchtung der Tank- und Rastanlage Wunnenstein West
Verschattung und Tageslicht
- Verschattungsuntersuchung Bauvorhaben Wendl-Dietrich-Straße, München
- Verschattungsuntersuchung Bebauungsplan Nr. 42, Markt Mittenwald
- Verschattungsuntersuchung / Natürliche Belichtung, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28, Münchner Straße, Gemeinde Haar, Landkreis München
- Verschattungsuntersuchung / Natürliche Belichtung, Bebauungsplan Hans-Löffler-Haus, Würzburg
- Natürliche Belichtung Bauvorhaben Görrestraße, München
- Natürliche Belichtung Bauvorhaben Tulbeckstraße, München
- Verschattungsuntersuchung Bauvorhaben Fraunhoferstraße, München
- Verschattungsuntersuchung Bauvorhaben Ollenhauerstraße, München
- Verschattungsuntersuchung Bebauungsplan Zaunkönigstraße, Ottobrunn
- Verschattungsuntersuchung Bebauungsplan „Hotel Paradeplatz“, Würzburg
- Verschattungsuntersuchung Bauvorhaben St.-Apern-Straße, Köln
- Tageslichtuntersuchung Bauvorhaben Gallmayerstraße, München
Blendung
- Blendung Solarpark Scheßlitz, Landkreis Bamberg
- Blendung Solarpark Stadelhofen, Landkreis Bamberg
- Blendung Solarpark Engen, Landkreis Konstanz
- Blendung Solarpark Stockach, Landkreis Konstanz
- Blendung Solarpark Guteneck (Ortsteil Oberaich), Landkreis Schwandorf
- Blendung vorhabenbezogener Bebauungsplan „Traunricht – Dr.-Cremer-Weg“, Markt Schwarzenfeld, Landkreis Schwandorf
- Blendung, Bebauungsplan Hans-Löffler-Haus, Würzburg
- Blendung Bauvorhaben Betriebserweiterung Fa. Sick, Freiburger Straße, Waldkirch
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