Die Anzahl der Windenergieanlagen in der deutschen Landschaft nimmt beständig zu. Angesichts der bereits stattfindenden Energiewende wird sich dieser Trend auch in der Zukunft weiter fortsetzen. Dies hat schon heute zur Folge, dass gerade im ländlichen Raum Anwohner über die Lärmentwicklung der Anlagen klagen. Grundsätzlich ist ein Windenergieanlagen eine technische Anlage im Sinne der TA Lärm und muss daher vor dem Bau ein Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Was ist die Besonderheit der Schallentwicklung von Windenergieanlagen?
Es gibt zwei Gründe für die Schallentwicklung bei Windenergieanlagen: das Eigengeräusch von technischen Bestandteilen wie dem Generator und dem Getriebe und die aerodynamischen Geräusch der Rotorblätter.
Problematisch kann ein durch den Turmdurchgang des Rotorblattes verursachtes als penetrant empfundenes „Wummern“ sein. Ein weiteres Problem sind Geräusche, die sich während des Betriebs einstellen können, zum Beispiel, weil technische Komponenten mit der Zeit schadhaft werden.
Wie tragen Schallimmissionsgutachten zur sicheren Planbarkeit bei?
Das Geräusch von technischen Großanlagen wie Windenergieanlagen ist durchaus relevant, weswegen zumeist ein gebührender Abstand zu Siedlungen eingehalten wird. Eine Frequenzanalyse und die Berücksichtigung meteorologischer Aspekte ergänzen die üblichen Schallmessungen und -prognosen nach TA Lärm daher sinnvoll. Windenergieanlagen sind darüber hinaus seit Jahren ein ausgesprochenes Politikum – der öffentliche Diskurs ist oft eingefärbt von weltanschaulichen Gesichtspunkten. Schalltechnische Emissions- und Immissionsmessungen sowie Immissionsprognosen sind in vielen Fällen hilfreich, um emotional geführte Debatten wieder zu versachlichen.
Wie unterstützen wir Entscheider?
Investoren und Betreiber benötigen Investitionssicherheit, denn Windparks sind auf eine lange Betriebszeit ausgelegt. Ein Ausgleich zwischen Betreibern und Anwohnern ist daher schon in einer sehr frühen Phase sinnvoll – zeitgleich mit den offiziellen Genehmigungsverfahren. Windkraftanlagen unterliegen auch in anderen Beziehungen wie Schattenwurf detaillierten Anforderungen.
Ein gerichtsfestes Gutachten beschleunigt nicht nur Vorhaben wie Bau oder Repowering von Anlagen, sondern kann auch etwaige gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen zu einem schnelleren, zufriedenstellenden Ergebnis führen. Die Messung und Überprüfung der Erfüllung der genehmigungsrechtlichen Anforderungen sichert einen rechtssicheren Betrieb. Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt sein, beraten wir Sie im Rahmen von Geräuschminderungskonzepten.
Unser Leistungsumfang
- Messung und Berechnung von Immissionen nach TA Lärm
- Beratung und Begleitung von Betreibern und Herstellern im Rahmen der Geräuschminderung
- Erstellung von Lärmprognosen für umliegende Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebiete
- Einbeziehung der großflächigen Geländegegebenheiten und der Meteorologie
- Begleitung von Genehmigungsverfahren und Dialog mit den Genehmigungsbehörden
- Mediation zwischen Anwohnern, Verwaltung und Anlagenbetreibern