Gerüche sind komplex in ihrer Entstehung, Zusammensetzung und Wirkung auf den Menschen. Der Geruchssinn ist wie keine andere Sinnesempfindung mit Emotionen und Bildern verknüpft und ist der Einzige, der direkt mit dem Stammhirn verbunden ist. Die menschlichen olfaktorischen Sinnesorgane gelten neben dem Geschmackssinn als die ältesten Sinnesorgane der evolutionären Entwicklung. Für die Geruchswahrnehmung enthält die olfaktorische Region der Nasenschleimhaut ungefähr 10 Millionen bis 30 Millionen olfaktorische Rezeptorzellen. Im Kontext des Immissionsschutzes können Gerüche belästigend und im Extremfall sogar schädlich auf den Menschen einwirken.
Geruchsrelevante Anlagen sind u.a. in den Bereichen:
- Wärme- und Energieerzeugung (bspw. Biogasanlagen und Biomasseheizkraftwerke)
- Baustoffe (bspw. Asphaltmischanlagen und Anlagen zur Erzeugung von Mineralwolle oder Bitumen)
- Stahl/Eisen/Metall (bspw. Gießereien, Anlagen zur Oberflächenbehandlung und Lackieranlagen)
- Chemie/Mineralöl (bspw. Anlagen zur Rußherstellung, Raffinerien und Anlagen zur Herstellung von Klebstoffen oder Farben/Lacken)
- Kunststoff (bspw. Anlagen zur Herstellung von Kunststoffen)
- Papier (bspw. Anlagen zur Herstellung von Papier/Pappe/Karton)
- Tierhaltung
- Schlachtanlagen
- Tierkörperverwertung
- Lederherstellung (Gerbereien)
- Nahrungs- und Futtermittel (bspw. Koch- und Räucheranlagen, Mischfutterwerke, Ölmühlen, Herstellung von Tiernahrung, Zuckerherstellung, Brauereien, Brennereien, Herstellung von Backwaren, Gewürzmühlen, Kaffeeröstereien, Süßwarenherstellung und Molkereien)
- Abfallwirtschaft (bspw. Umschlag, Sortierung, Behandlung und Lagerung von Abfällen, Anlagen zur Kompostierung und Fermentationsanlagen)
- Abwasserbehandlung (Kläranlagen)
zu finden.
Zur Vorsorge vor schädlichen Einwirkungen oder erheblichen Belästigungen durch Gerüche werden in verschiedenen Verordnungen zur Durchführung des BImSchG (u. a. 30. BImSchV), in allgemeinen Verwaltungsvorschriften (u.a. ABA-VwV) sowie in Nr. 5 TA Luft Emissionsbegrenzungen für bestimmte Anlagenarten festgeschrieben. Zum Schutz vor eheblichen Belästigungen durch Gerüche werden in Anhang 7 der TA Luft Immissionswerte für verschiedene Nutzungsgebiete festgeschrieben. Wir messen und prognostizieren Geruchsemissionen und -immissionen z. B. im Rahmen von Anlagenüberwachungen, Genehmigungs- und Bauleitplanverfahren.