Geruchsmessungen können immer dann erforderlich werden, wenn von einem Betrieb eine Geruchsbelastung ausgeht, die die Nachbarschaft zu stören geeignet ist. Gerade in städtischen Lagen kann dies auch kleineren Gewerbebetrieben schnell passieren. Das Besondere an Gerüchen ist, dass es sehr darauf ankommt, welche Reaktionen sie bei Menschen auslösen, was nicht nur von ihrem Geruchsmuster, sondern vor allem auch der Häufigkeit abhängig ist. Wie alle gasförmigen Stoffe werden auch Geruchsträger von meteorologischen und topografischen Faktoren beeinflusst. Im Zusammenspiel von Immissions- und Emissionsuntersuchungen gewinnen wir die aussagekräftigsten Daten.
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Emissionsmessungen: Welche Aufgaben hat ein Geruchslabor?
Weil Gerüche immer menschlichen Empfindungen unterliegen, sind reine Messdaten an der Emissionsquelle nicht aussagekräftig genug. In unserem Geruchslabor werden Proben nach standardisierten Verfahren von geschulten Mitarbeitern nach Charakter und Intensität bewertet. Dabei stützen wir uns unter anderem auf olfaktometrische Verfahren, mit denen die Geruchsschwelle für eine bestimmte Konzentration einer Stichprobe ermittelt wird. Beurteilungen anhand von Geruchsmustern und Profilen erfassen die Qualität der Gerüche.
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Immissionsmessungen: Wie werden die Auswirkungen auf die Umgebung erfasst?
Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zielen vor allem auf die Dauer einer Geruchsbelästigung an Immissionsorten im Jahresverlauf ab. Weil Ausbreitungsrechnungen von Emissionen in diesem Fall nicht genug Aussagekraft über die Empfindung haben, werden sie bei Begehungen von neutralen Prüfern ermittelt und die Daten miteinander verglichen. Dabei erfassen Rasterbegehungen die Häufigkeit von Geruchsbelästigungen, Fahnenbegehungen die Ausbreitung von einer Emissionsquelle aus.
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Wie unterstützen wir Entscheider?
Erst die Zusammenführung von technischen Daten und den Ergebnissen menschlicher Beurteilung lassen einen Schluss über die tatsächliche Geruchsbelastung zu. Indem wir relevante und realitätsnahe Ergebnisse ermitteln und verständlich aufbereiten, liefern wir aussagekräftige Informationen für Planungsentscheidungen und eventuelle Maßnahmen zur Geruchsreduktion.
Unsere Leistungen
- Messung von Geruchsstoffkonzentration nach DIN EN 13725, VDI 3880 und VDI 3884
- Feststellung der Geruchsintensität nach VDI 3882-1 und VDI 3940
- Bewertung des Geruchscharakters und der hedonischen Geruchswirkung nach VDI 3882-2 und VDI 3940
- Raster- und Fahnenbegehungen nach DIN EN 16841
- Beratung und Mediation, Konzeption von geruchsmindernden Maßnahmen