Weil Gerüche mit technischen Mitteln allein nicht darstellbar sind, ist der einzige Weg, Geruchsbelästigung zuverlässig zu ermitteln, das durchschnittliche menschliche Geruchsempfinden. Olfaktometrische Untersuchungen stützen sich auf die Erfassung und statistische Mittelung von Geruchseindrücken, die geschulte Geruchsprüfer nach standardisierten Methoden erheben – im Geruchslabor und an der Emissionsquelle.

  • Wann sind olfaktometrische Untersuchungen sinnvoll?

    Viele Unternehmen betreiben Anlagen oder Einrichtungen, die Gerüche emittieren: Landwirtschaftliche Betriebe, Stahlwerke, chemische Anlagen, Raffinerien, Klärwerke, die Textil-, Leder- oder Papierherstellung gehören ebenso in diese Kategorie wie die Lebensmittelindustrie. Sie alle können in Konflikt mit Anwohnern oder auch benachbarten Unternehmen geraten, deren Beschäftigte während der Arbeitszeit Gerüchen ausgesetzt sind. Diese zu identifizieren und gegebenenfalls zu begrenzen ist ein wichtiges Ziel, das von olfaktometrischen Untersuchungen unterstützt wird.

  • Wie gehen wir bei olfaktometrischen Untersuchungen vor?

    Direkt aus der geruchsbelasteten Abluft entnehmen wir Proben, die nach festgelegten Schlüsseln verdünnt und Probanden in einem Olfaktometer dargeboten werden. Ein Geruchspanel, bestehend aus mindestens vier geschulten Prüfern, stellt auf diese Art die Geruchsschwelle fest. Die erfahrenen Prüfer repräsentieren die „deutsche Durchschnittsnase“, so dass ihre Sinneseindrücke im Mittel als repräsentativ angesehen werden können. Die Messung kann sowohl unter Laborbedingungen als auch mobil direkt vor Ort geschehen.

Was wir tun

  • Olfaktometrische Untersuchungen nach DIN EN 13725, VDI 3880 und 3884
  • Abnahmemessungen bei behördlichen Auflagen
  • Geruchsemissions- und Verursacheranalysen
  • Konzeptionen zur Geruchsminderung und Überprüfung der Maßnahmen
  • Erstellung von Geruchsgutachten

Wie unterstützen wir Entscheider?

Geruchsemittierende betriebliche Standorte geraten leicht in Konflikt mit der Nachbarschaft. Diese auf einem erträglichen Maß zu halten liegt im Interesse der meisten Unternehmen und ist auch in Richtlinien und Verordnungen festgeschrieben. Ein fundiertes Geruchsgutachten ist eine geeignete Basis für eine Reihe von unternehmerischen Entscheidungen: technische Optimierung von Anlagen, bauliche Maßnahmen, räumliche Reorganisation von Produktionsstätten, Einsatz von geruchsmindernden Verfahren oder technischen Installationen. Die Minderungsmaßnahmen überprüfen wir bei Bedarf im Nachgang auf Effektivität.